Informationen zu den Lehrveranstaltungen des laufenden Semesters sowie zu Klausuren finden Sie im Bereich "Lehre".
I. Bedeutung des Steuerrechts
In kaum einem anderen Rechtsgebiet begegnet der Bürger dem Staat häufiger als im Steuerrecht. Jede wirtschaftliche Betätigung hat steuerliche Folgen. Das veranlasst den Steuerpflichtigen dazu, sein wirtschaftliches Handeln so zu gestalten, dass die steuerliche Belastung möglichst gering bleibt. Entscheidungen, die sich in Formen des Zivilrechts vollziehen, sind daher vielfach steuerrechtlich bestimmt. Eine wirtschaftsrechtliche Beratung ist folglich ohne Kenntnis der steuerrechtlichen Rahmenbedingungen nicht möglich. Das Steuerrecht ist also von überragender Bedeutung für die Praxis. Zugleich sind Steuerfragen immer auch Gerechtigkeitsfragen. Mehr als in vielen anderen Rechtsgebieten stellt sich hier die Frage nach Gleichheit und Belastungsgerechtigkeit.
II. Schwerpunktprüfungen an der Universität Mainz
Die Erste juristische Prüfung besteht aus einer staatlichen Pflichtfachprüfung beim Landesjustizprüfungsamt und einer universitären Schwerpunktprüfung am Fachbereich Rechts- und Wirtschaftswissenschaften. Beide Prüfungen gehen in einem Verhältnis von 70:30 in das Gesamtergebnis ein. Das Schwerpunktbereichsstudium erstreckt sich grundsätzlich auf den Stoff von Lehrveranstaltungen eines Schwerpunktbereiches von insgesamt 16 Semesterwochenstunden (SWS). Innerhalb dieses Rahmens bietet der Fachbereich mehrere Modelle an. Für das Steuerrecht kommt hierbei nur das sog. Kombinationsmodell in Betracht. Das Kombinationsmodell ist so ausgestaltet, dass die Studierenden zwei selbständige Teilbereiche von je 8 SWS auswählen. Einen solchen Teilbereich bildet dabei das Steuerrecht.
Der Teilbereich Steuerrecht kann mit folgenden Teilbereichen kombiniert werden:
• Gesellschafts- und Kapitalmarktrecht
• Internationales Privat- und Verfahrensrecht
• Medienrecht
• Methodik und Geschichte des Rechts
• Wirtschaft und Verwaltung II
III. Veranstaltungen
Im Teilbereich Steuerrecht werden folgende Veranstaltungen angeboten:
1.) Vorlesung Allgemeines Steuerrecht (2 SWS)
Die Vorlesung führt zunächst in das Steuerrecht ein und verdeutlicht seine Fundamente. So werden die Grundlagen der Finanzverfassung und die Einbettung des Steuerrechts in das System öffentlicher Abgaben vorgestellt. Den Schwerpunkt der Vorlesung bilden die Vorschriften des steuerlichen Verfahrensrechts und die steuerlichen Rechtsschutzmöglichkeiten. Insbesondere sollen die Abweichungen vom allgemeinen Verfahrens- und Prozessrecht deutlich gemacht werden.
2.) Vorlesung Einkommensteuerrecht (2 SWS)
Das Einkommensteuerrecht befasst sich mit der Besteuerung des Einkommens natürlicher Personen. In der Vorlesung wird zunächst ein Überblick über die einzelnen "Bausteine" der Einkommensteuer gegeben. Sodann werden die verschiedenen Einkunftsarten und die Einkunftsermittlung bei den Überschusseinkünften behandelt. Dabei sollen gerade die grundlegenden Unterschiede zwischen Überschusseinkünften und Gewinneinkünften vermittelt werden.
3.) Vorlesung Unternehmenssteuerrecht (2 SWS)
Das deutsche Unternehmenssteuerrecht ist durch einen Systemdualismus geprägt: Einzelunternehmer und Personengesellschafter unterliegen der Einkommensteuer, Kapitalgesellschaften sind dagegen körperschaftsteuerpflichtig. Gemeinsame Grundlage der Gewinnermittlung für Zwecke der Einkommen- und Körperschaftsteuer ist die Steuerbilanz. In der Vorlesung wird daher zunächst das Bilanzsteuerrecht vorgestellt, anschließend werden die Besonderheiten der Gewinnermittlung bei Personen- und Kapitalgesellschaften aufgezeigt. Die Veranstaltung wird durch die Darstellung der Grundzüge der Gewerbesteuer abgeschlossen.
4.) Vorlesung Umsatzsteuerrecht (2 SWS)
Neben der Einkommensteuer ist die Umsatzsteuer als allgemeine Verbrauchsteuer die wichtigste Steuerart. Im Zentrum der Betrachtung steht das System der Allphasennettobesteuerung mit Vorsteuerabzug in ihrer Funktion einer indirekten Steuer, die allein den Konsumenten belasten soll. Die Umsatzsteuer wird vor dem Hintergrund des europäischen Binnenmarktes behandelt. Die Beeinflussung des nationalen Umsatzsteuerrechts durch das Gemeinschaftsrecht und die Umsatzsteuerbelastung im grenzüberschreitenden Waren- und Dienstleistungsverkehr bilden deshalb ein wichtiges Element der Veranstaltung.
5.) Übung im Steuerrecht (2 SWS)
In den vorgenannten Vorlesungen wird der Prüfungsstoff des Teilbereiches Steuerrecht behandelt. Darüber hinaus wird zur Vorbereitung auf steuerrechtliche Klausuren in jedem Semester zusätzlich eine Übung im Steuerrecht angeboten. Diese dient dazu, die steuerrechtliche Falllösung zu trainieren und den Stoff der Vorlesung zu wiederholen. Das steuerrechtliche Lehrangebot wird durch weitere Ergänzungsveranstaltungen komplettiert.
IV. Aufbaumodul Steuerrecht und Steuerplanung
Studierende der Wirtschaftswissenschaften sind eingeladen, in Ergänzung zu den Veranstaltungen von Prof. Dr. Roland Euler an den Vorlesungen des Schwerpunktbereichs Steuerrecht teilzunehmen. Zum Semesterende wird zu dem Stoff der Vorlesungen eine zweistündige Abschlussklausur angeboten.
Weitere Informationen zum Aufbaumodul Steuerrecht und Steuerplanung finden Sie hier.
V. Erwerb von Leistungsnachweisen
Voraussetzung der Zulassung zur universitären Schwerpunktbereichsprüfung ist u.a. die erfolgreiche Teilnahme an einer Übung oder einem Seminar über den Stoff eines Teilbereiches des gewählten Schwerpunktbereiches (§ 5 Abs. 2 Nr. 1 SPBO). Im Teilbereich Steuerrecht besteht die Möglichkeit, diesen Leistungsnachweis durch die erfolgreiche Teilnahme an der Semesterabschlussklausur zu erwerben.
VI. Berufsaussichten
Das Steuerrecht eröffnet Juristen breite und spannende - auch internationale -Tätigkeitsfelder. Es besteht eine hohe Nachfrage nach steuerrechtlichen Kompetenzen auf dem Arbeitsmarkt. Neben einer Tätigkeit in der Finanzverwaltung oder Finanzgerichtsbarkeit bietet das Steuerrecht gerade für Rechtsanwälte attraktive Möglichkeiten. So arbeiten Steuerrechtler häufig eng mit Spezialisten des Gesellschaftsrechts zusammen, etwa bei der Durchführung von Unternehmenskäufen. Zudem eröffnet sich die Möglichkeit, nach mehrjähriger Tätigkeit zusätzlich die Qualifikation des Steuerberaters und Wirtschaftsprüfers zu erwerben.